Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital sind auch Flurschäden abgedeckt: Verursacht eine versicherte Person Schäden dieser Art, sind die daraus entstehenden Haftpflichtansprüche mitversichert und damit vom Versicherungsschutz erfasst.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden.
Was bedeutet das konkret?
Werden gegen eine versicherte Person Haftpflichtansprüche wegen Flurschäden geltend gemacht, sind diese vom Versicherungsschutz umfasst. Solche Ansprüche gehören damit zum mitversicherten Bereich.
Häufige Fragen
Sind Flurschäden vom Versicherungsschutz umfasst?
Ja, Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden sind mitversichert.
Für wen gilt die Mitversicherung von Flurschäden?
Sie gilt für Haftpflichtansprüche, die gegen versicherte Personen geltend gemacht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018