Beschädigt der Versicherungsnehmer privat gemietete Stallungen oder Reithallen, übernimmt die Neodigital in der Pferdehaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht bis 15.000 EUR je Schaden und maximal das Doppelte für alle Schäden eines Versicherungsjahres, wobei eine Selbstbeteiligung von 100 EUR gilt und bestimmte Schäden wie Abnutzung, Verschleiß oder Glasschäden ausgeschlossen sein können.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Stallungen und Reithallen, die zu privaten Zwecken gemietet wurden.
Die Versicherungssumme beträgt 15.000 EUR je Schaden. Höchstens wird jeweils das 2-fache für alle Schäden eines Versicherungsjahres geleistet.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann
Sofern vertraglich keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 100 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wer Stallungen oder Reithallen privat mietet und diese beschädigt, ist bis zu einem bestimmten Betrag je Schaden abgesichert, wobei pro Versicherungsjahr insgesamt höchstens das Doppelte dieser Summe erstattet wird. Bei jedem Schaden trägt der Versicherungsnehmer einen festen Eigenanteil selbst, falls nicht vertraglich mehr vereinbart ist. Für bestimmte Schadenarten wie Verschleiß, Schäden an technischen Anlagen oder Glasschäden besteht kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Summe sind Schäden an gemieteten Stallungen und Reithallen abgesichert?
Die Versicherungssumme beträgt 15.000 EUR je Schaden, höchstens jedoch das 2-fache für alle Schäden eines Versicherungsjahres.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden, soweit man sich dagegen besonders versichern kann.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei einem Schaden?
Sofern vertraglich keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt sie 100 EUR je Schaden.
Sind auch beruflich genutzte Stallungen mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Stallungen und Reithallen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018