Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital sind Risiken, die erst nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, im Umfang des bestehenden Vertrags sofort mitversichert – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer zeigt jedes neue Risiko nach Aufforderung innerhalb eines Monats an. Bis zur Einigung über einen angemessenen Beitrag gilt der Schutz begrenzt auf 20 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 20 Mio. EUR für Vermögensschäden, wobei bestimmte Risiken von der Vorsorgeversicherung ausgenommen sind.
Neu entstehende Risiken sind im Umfang des bestehenden Vertrags sofort mitversichert. Gemeint ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die erst nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jedes neue Risiko nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats anzuzeigen. Diese Aufforderung kann auch zusammen mit der Beitragsrechnung erfolgen. Zeigt der Versicherungsnehmer das neue Risiko nicht rechtzeitig an, entfällt der Versicherungsschutz für dieses neue Risiko rückwirkend ab seiner Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung hinzugekommen ist – und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe des Beitrags zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab seiner Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag begrenzt auf 20 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 20 Mio. EUR für Vermögensschäden.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit
Was bedeutet das konkret?
Kommt nach dem Vertragsabschluss ein neues Risiko hinzu, ist es sofort im bisherigen Umfang mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein solches Risiko allerdings nach Aufforderung binnen eines Monats melden, sonst fällt der Schutz rückwirkend weg. Der Versicherer darf dafür einen angemessenen Beitrag verlangen; einigt man sich nicht innerhalb eines Monats, entfällt der Schutz ebenfalls rückwirkend. Bis zur Einigung gilt eine Deckungsgrenze, und bestimmte Risiken sind von dieser Vorsorgeregelung ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind neue Risiken nach Vertragsabschluss automatisch versichert?
Ja, im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht aus neu entstehenden Risiken sofort versichert. Der Versicherungsnehmer muss das neue Risiko aber nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats anzeigen.
Was passiert, wenn ich das neue Risiko nicht rechtzeitig melde?
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige innerhalb der Monatsfrist, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Wie hoch ist der Versicherungsschutz für neue Risiken, solange kein Beitrag vereinbart ist?
Von der Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag ist der Schutz auf 20 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 20 Mio. EUR für Vermögensschäden begrenzt.
Gilt die Vorsorgeversicherung für alle neuen Risiken?
Nein. Ausgenommen sind unter anderem Risiken aus zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, aus Bahnen, aus Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht, kurzfristige Risiken unter einem Jahr sowie Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018