In der Pferdehaftpflicht von Neodigital besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die auf Gentechnik zurückgehen: Weder gentechnische eiten noch gentechnisch veränderte Organismen sind mitversichert. Auch Ansprüche wegen Erzeugnissen, die Bestandteile aus GVO enthalten oder aus GVO beziehungsweise mit deren Hilfe hergestellt wurden, sind ausgeschlossen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- gentechnische Arbeiten,
- gentechnisch veränderte Organismen (GVO),
- Erzeugnisse, die Bestandteile aus GVO enthalten oder die aus GVO beziehungsweise mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden, die mit Gentechnik zusammenhängen, leistet der Versicherer nicht. Das betrifft gentechnische Arbeiten ebenso wie gentechnisch veränderte Organismen. Ausgeschlossen sind zudem Ansprüche wegen Erzeugnissen, die GVO-Bestandteile enthalten oder unter Verwendung von GVO hergestellt wurden.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Gentechnik über die Pferdehaftpflicht abgedeckt?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die auf gentechnische Arbeiten oder gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zurückzuführen sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für Produkte, die mit GVO hergestellt wurden?
Ja. Ausgeschlossen sind auch Ansprüche wegen Erzeugnissen, die Bestandteile aus GVO enthalten oder die aus GVO beziehungsweise mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.
Was zählt bei diesem Ausschluss zur Gentechnik?
Der Ausschluss umfasst gentechnische Arbeiten, gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sowie Erzeugnisse mit GVO-Bestandteilen oder solche, die aus GVO oder mit deren Hilfe hergestellt wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018