Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital greift der Versicherungsschutz nur dann, wenn ihm keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen sowie Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Ebenso berücksichtigt werden bestimmte US-Sanktionen gegen den Iran, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften im Weg stehen.
Versicherungsschutz besteht – unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen – nur so weit und so lange, wie ihm keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos entgegenstehen. Gemeint sind Sanktionen und Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt ebenso für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos, die von den Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden. Dabei kommt es darauf an, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nur, solange und soweit keine geltenden Sanktionen oder Embargos dem entgegenstehen. Ausschlaggebend sind hier Bestimmungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Zusätzlich werden US-Sanktionen gegen den Iran beachtet, allerdings nur, sofern ihnen keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Häufige Fragen
Wann entfällt der Versicherungsschutz aufgrund von Sanktionen?
Der Versicherungsschutz besteht nur so weit und so lange, wie ihm keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Stehen solche Sanktionen entgegen, greift der Schutz insoweit nicht.
Welche Sanktionen sind hier maßgeblich?
Maßgeblich sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Werden auch US-Sanktionen berücksichtigt?
Ja, auch Sanktionen bzw. Embargos, die von den Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, gelten hier – allerdings nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Gilt diese Regelung unabhängig von den anderen Vertragsbestimmungen?
Ja, sie gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen. Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit ihm keine der genannten Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018