Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital gilt die Zusicherung, dass die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen im Vergleich zu den vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft empfohlenen Musterbedingungen nur zugunsten des Versicherungsnehmers abweichen dürfen. Damit ist sichergestellt, dass keine Regelung schlechter ausfällt als der Branchenstandard.
Der Versicherer garantiert, dass die dieser Pferdehalter-Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen abweichen.
Betroffen sind hiervon:
- die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB Private PferdehalterHV)
- die Besonderen Bedingungen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Als Vergleichsmaßstab dienen die vom GDV empfohlenen Bedingungen mit Stand April 2016.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sagt zu, dass seine Bedingungen für die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung im Vergleich zu den vom GDV empfohlenen Musterbedingungen nur so abweichen, dass es für den Versicherungsnehmer günstiger ist. Als Bezugspunkt gilt der GDV-Stand von April 2016. Damit ist der Branchenstandard als Mindestniveau abgesichert.
Häufige Fragen
Können die Bedingungen der Pferdehaftpflicht auch zum Nachteil des Kunden vom Branchenstandard abweichen?
Nein. Der Versicherer garantiert, dass Abweichungen von den GDV-Musterbedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers erfolgen.
Welche Bedingungen sind von dieser Leistungsgarantie umfasst?
Die Garantie bezieht sich auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB Private PferdehalterHV) sowie auf die Besonderen Bedingungen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.
Welcher Vergleichsmaßstab liegt der Garantie zugrunde?
Als Maßstab dienen die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen mit Stand April 2016.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018