Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers zu Abschluss, Widerruf oder Beendigung des Vertrags sowie zu Anzeige- und Informationspflichten entgegenzunehmen, Versicherungsscheine zu übermitteln und Zahlungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss geleistet werden.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Diese betreffen:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf für den Versicherer Erklärungen des Versicherungsnehmers annehmen – etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung des Vertrags sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Außerdem darf er Versicherungsscheine und Nachträge überbringen und Zahlungen entgegennehmen, die mit der Vermittlung oder dem Abschluss zusammenhängen. Ist diese Zahlungsvollmacht eingeschränkt, gilt die Beschränkung gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn er sie kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter vom Versicherungsnehmer entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss bzw. Widerruf eines Versicherungsvertrags, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf ich dem Versicherungsvertreter meine Zahlungen übergeben?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann wirkt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Darf der Vertreter mir den Versicherungsschein übergeben?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018