Bei Neodigital gilt: bestimmte Schäden und Sachverhalte sind grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz umfasst, sofern im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Damit wird der Rahmen abgesteckt, in dem der Versicherer nicht leistet, solange keine abweichende Regelung getroffen ist.
Sofern im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, dass es Bereiche gibt, für die der Versicherungsschutz nicht gilt. Ob im Einzelfall doch Schutz besteht, hängt davon ab, ob im Versicherungsschein oder in den Nachträgen ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung bleiben die genannten Fälle ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Gelten die Ausschlüsse immer und ohne Ausnahme?
Nein. Die Ausschlüsse gelten nur, sofern im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Kann der Versicherungsschutz für ausgeschlossene Fälle doch bestehen?
Ja, wenn im Versicherungsschein oder in den Nachträgen ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde.
Wo ist geregelt, ob eine Ausnahme vom Ausschluss vereinbart ist?
Im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen; nur eine dort ausdrücklich getroffene Bestimmung kann von den Ausschlüssen abweichen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018