Wo Sie bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler klagen können, richtet sich nach dem Sitz des Versicherers oder nach der Niederlassung, die für Ihren Versicherungsvertrag zuständig ist. Damit ist geregelt, welches Gericht örtlich zuständig ist, wenn Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag vor Gericht geltend gemacht werden.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers.
Alternativ ist die für den Versicherungsvertrag zuständige Niederlassung des Versicherers maßgeblich.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie als Versicherungsnehmer eine Klage aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler erheben wollen, kommt es darauf an, wo der Versicherer seinen Sitz hat oder welche Niederlassung für Ihren Vertrag zuständig ist. Danach bestimmt sich das örtlich zuständige Gericht.
Häufige Fragen
Bei welchem Gericht kann ich gegen den Versicherer klagen?
Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Versicherers oder nach seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Gilt das auch für Klagen gegen den Versicherungsvermittler?
Ja, für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsvermittler gilt dieselbe Regelung zur örtlichen Zuständigkeit wie für Klagen gegen den Versicherer.
Was ist maßgeblich, wenn es eine zuständige Niederlassung gibt?
Gibt es eine für den Versicherungsvertrag zuständige Niederlassung, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dieser Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018