Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital sind Ansprüche wegen Schäden nicht versichert, wenn diese auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. Damit ist klargestellt, dass für asbestbedingte Schäden kein Versicherungsschutz besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die durch Asbest oder asbesthaltige Stoffe und Produkte verursacht werden, sind nicht mitversichert. Für solche Ansprüche leistet der Versicherer nicht.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Asbest über die Pferdehaftpflicht abgedeckt?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für asbesthaltige Produkte, nicht nur für reinen Asbest?
Ja. Der Ausschluss umfasst Asbest, asbesthaltige Substanzen sowie asbesthaltige Erzeugnisse.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018