Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital gilt eine Mehrfachversicherung, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen abgesichert ist. Wer davon nichts wusste, kann die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen – allerdings nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis, sonst erlischt dieses Recht.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Von einer Mehrfachversicherung spricht man, wenn dasselbe Risiko gleich in mehreren Verträgen abgesichert ist. Wenn der Versicherungsnehmer davon nichts wusste, darf er verlangen, dass der später abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird. Dafür hat er nach Kenntnis der Mehrfachversicherung einen Monat Zeit; danach ist das Recht verloren. Wirksam wird die Aufhebung, sobald die entsprechende Erklärung beim Versicherer ankommt.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn ich ohne mein Wissen mehrfach versichert bin?
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Wie lange habe ich Zeit, die Aufhebung zu verlangen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird, nachdem der Versicherungsnehmer von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018