Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital sind Deckschäden mitversichert: Kommt es zu einem ungewollten Deckakt und entsteht dadurch ein Schaden, ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers dafür abgedeckt.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem ungewollten Deckakt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden, die durch einen ungewollten Deckakt entstehen. Für die daraus resultierende gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers besteht Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch einen ungewollten Deckakt versichert?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem ungewollten Deckakt ist mitversichert.
Wer ist bei Deckschäden abgesichert?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Gilt der Schutz auch bei einem gewollten Deckakt?
Der Abschnitt nennt ausdrücklich Schäden aus dem ungewollten Deckakt. Ob darüber hinaus weiterer Schutz besteht, hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018