Bei der Neodigital Pferdehaftpflicht sind Fohlen des versicherten Pferdes bis zu einem Alter von sechs Monaten kostenlos mitversichert, solange sie sich in dieser Zeit im Besitz des Versicherungsnehmers befinden. Für den darüber hinausgehenden Zeitraum greifen die Bestimmungen der Vorsorgeversicherung.
Die Fohlen des versicherten Pferdes sind bis zu einem Alter von 6 Monaten mitversichert. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Tiere bis zu diesem Zeitpunkt im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Vorsorgeversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Ein Fohlen des versicherten Pferdes ist in den ersten sechs Lebensmonaten automatisch mitversichert. Bedingung ist, dass es in dieser Zeit dem Versicherungsnehmer gehört. Über diese Frist hinaus greifen die Regelungen der Vorsorgeversicherung.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter ist ein Fohlen mitversichert?
Fohlen des versicherten Pferdes sind bis zu einem Alter von 6 Monaten mitversichert.
Welche Voraussetzung muss für die Mitversicherung des Fohlens erfüllt sein?
Das Fohlen muss sich bis zu diesem Zeitpunkt im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
Was gilt für den Zeitraum nach den ersten sechs Monaten?
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Vorsorgeversicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018