Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital muss der Versicherungsnehmer nach Aufforderung innerhalb eines Monats mitteilen, ob sich das versicherte Risiko verändert hat, damit der Beitrag korrekt angepasst werden kann. Wer unrichtige Angaben zum Nachteil des Versicherers macht, riskiert eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds, und wer die Mitteilung unterlässt, muss mit einer Nachzahlung rechnen.
Der Versicherungsnehmer muss nach Aufforderung mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung verlangen. Diese entspricht dem für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrag. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur dann zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich am versicherten Risiko etwas ändert, muss der Versicherungsnehmer das auf Aufforderung innerhalb eines Monats melden und bei Bedarf nachweisen. Der Beitrag wird dann entsprechend angepasst, wobei der Mindestbeitrag nicht unterschritten werden darf. Falsche Angaben können eine Vertragsstrafe nach sich ziehen, und eine unterlassene Meldung kann zu einer Nachzahlung führen.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich Änderungen am versicherten Risiko melden?
Nach Aufforderung sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen. Die Aufforderung kann auch als Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn kein Verschulden an der Unrichtigkeit trifft.
Ab wann wird der Beitrag bei einer Änderung angepasst?
Bei einer Veränderung wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt. Fällt ein versichertes Risiko weg, erfolgt die Berichtigung erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Mitteilung beim Versicherer eingeht. Der vereinbarte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag zurück, wenn ich die Meldung verspätet nachhole?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten. Bei unterlassener Mitteilung kann der Versicherer außerdem eine Nachzahlung in Höhe des bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018