Die Pferdehaftpflicht der Neodigital deckt auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ab, wenn sich das versicherte Risiko erhöht oder erweitert – etwa mit einer Ausnahme für versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge. Steigt das Risiko durch neue oder geänderte Rechtsvorschriften, darf der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in den folgenden Fällen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Versichert ist ferner die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn sich das versicherte Risiko im Laufe der Zeit erhöht oder erweitert. Ausgenommen sind jedoch versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge sowie Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Steigt das Risiko durch neue oder geänderte Gesetze, kann der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dieses Kündigungsrecht muss er innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Erhöhung ausüben, sonst erlischt es.
Häufige Fragen
Sind auch spätere Erhöhungen des versicherten Risikos mitversichert?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Welche Risiken sind von dieser Mitversicherung ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was passiert, wenn sich das Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Erhöht sich das versicherte Risiko durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften, ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Wie lange kann der Versicherer wegen einer solchen Risikoerhöhung kündigen?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, zu dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018