Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital sind bestimmte Schäden rund um elektronische Daten nicht mitversichert: Wer Daten austauscht, übermittelt oder bereitstellt, hat keinen Versicherungsschutz, wenn Daten gelöscht, unterdrückt, unbrauchbar gemacht oder verändert werden, wenn sie nicht oder fehlerhaft gespeichert werden, wenn der Zugang zum Datenaustausch gestört ist oder wenn vertrauliche Daten übermittelt werden.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten. Dies gilt, soweit es sich um folgende Schäden handelt:
- Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten,
- Nichterfassen oder fehlerhaftes Speichern von Daten,
- Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch,
- Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden, die im Zusammenhang mit dem elektronischen Austausch, der Übermittlung oder der Bereitstellung von Daten entstehen, besteht kein Versicherungsschutz. Das betrifft unter anderem gelöschte, unterdrückte, unbrauchbar gemachte oder veränderte Daten sowie Daten, die nicht oder fehlerhaft gespeichert wurden. Auch eine gestörte Zugangsmöglichkeit zum Datenaustausch und die Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch gelöschte oder veränderte Daten mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden aus der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten sind ausgeschlossen.
Was passiert bei fehlerhaft gespeicherten Daten?
Schäden aus dem Nichterfassen oder dem fehlerhaften Speichern von Daten sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Besteht Schutz, wenn vertrauliche Daten weitergegeben werden?
Nein. Ansprüche wegen Schäden aus der Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen sind ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch bei Störungen des Datenaustauschs?
Ja. Schäden aus einer Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch sind ebenfalls ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018