Bei der Neodigital Pferdehaftpflicht sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, die von Angehörigen des Versicherungsnehmers stammen, sofern diese mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder im Vertrag mitversichert sind. Zu den Angehörigen zählen unter anderem Ehegatten, Lebenspartner, Eltern und Kinder, Schwiegereltern, Geschwister sowie Pflegeeltern. Ebenso ausgeschlossen sind Ansprüche von gesetzlichen Vertretern, Betreuern, Gesellschaftern, Partnern sowie Liquidatoren und Insolvenzverwaltern.
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer:
- aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
- von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist;
- von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
- von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
- von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist;
- von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern.
Als Angehörige gelten:
- Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbare Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten,
- Eltern und Kinder,
- Adoptiveltern und -kinder,
- Schwiegereltern und -kinder,
- Stiefeltern und -kinder,
- Großeltern und Enkel,
- Geschwister sowie
- Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
Die Ausschlüsse zu den gesetzlichen Vertretern, Betreuern, Gesellschaftern, Partnern sowie Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern gelten auch für Ansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die Angehörige des Versicherungsnehmers erleiden, sind nicht mitversichert, wenn diese Angehörigen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder im Vertrag mitversichert sind. Als Angehörige gelten dabei zum Beispiel Ehegatten und Lebenspartner, Eltern und Kinder, Schwiegereltern, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder. Zusätzlich sind Ansprüche bestimmter Personen wie gesetzlicher Vertreter, Betreuer, Gesellschafter, Partner sowie Liquidatoren und Insolvenzverwalter ausgeschlossen. Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf deren Angehörige, die mit ihnen zusammen im Haushalt leben.
Häufige Fragen
Sind Schäden meiner Familienangehörigen über die Pferdehaftpflicht abgedeckt?
Nein. Ansprüche von Angehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben oder im Vertrag mitversichert sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wer gilt in diesem Zusammenhang als Angehöriger?
Dazu zählen Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder vergleichbare Partnerschaften nach ausländischem Recht, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder.
Gilt der Ausschluss auch für gesetzliche Vertreter oder Gesellschafter?
Ja. Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche von gesetzlichen Vertretern, Betreuern, unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, Partnern einer Partnerschaftsgesellschaft sowie von Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern – abhängig von der Rechtsform des Versicherungsnehmers.
Betrifft der Ausschluss auch die Angehörigen von gesetzlichen Vertretern oder Gesellschaftern?
Ja. Die Ausschlüsse für gesetzliche Vertreter, Betreuer, Gesellschafter, Partner, Liquidatoren sowie Zwangs- und Insolvenzverwalter gelten auch für deren Angehörige, sofern diese mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018