Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital ist auch die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Pferdehüters in dieser Eigenschaft mitversichert – die für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen gelten dabei sinngemäß für alle mitversicherten Personen. Wer die Rechte aus dem Vertrag ausüben darf, wer für die Obliegenheiten verantwortlich ist und wie sich Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse auf alle Versicherten auswirken, wird hier klar geregelt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Pferdehüters in dieser Eigenschaft.
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Der Versicherungsschutz entfällt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen. Das gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Versicherungsnehmer ist auch die Person mitversichert, die das Pferd ohne gewerbliche Absicht hütet. Für alle mitversicherten Personen gelten die gleichen Vertragsregeln wie für den Versicherungsnehmer – mit Ausnahme der Vorsorgeversicherung, wenn ein neues Risiko nur eine mitversicherte Person betrifft. Liegt ein Grund für einen Ausschluss oder eine Risikobegrenzung vor, entfällt der Schutz für alle Versicherten gemeinsam. Die Rechte aus dem Vertrag stehen nur dem Versicherungsnehmer zu, während für die Pflichten (Obliegenheiten) alle Versicherten einstehen müssen.
Häufige Fragen
Ist auch jemand versichert, der mein Pferd betreut?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Pferdehüters in dieser Eigenschaft.
Gelten für mitversicherte Personen dieselben Vertragsregeln wie für mich?
Ja, alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind entsprechend auf die mitversicherten Personen anzuwenden. Eine Ausnahme gilt für die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Was passiert, wenn ein Ausschlussgrund nur eine mitversicherte Person betrifft?
Dann entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen. Es kommt nicht darauf an, in wessen Person die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse vorliegen.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind dagegen sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018