Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital sind Ansprüche wegen Sachschäden ausgeschlossen, wenn diese durch Senkungen von Grundstücken, Erdrutschungen oder durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer entstehen. Ebenfalls nicht abgedeckt sind alle Vermögensschäden, die sich aus solchen Sachschäden ergeben.
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche wegen Sachschäden sowie für alle daraus entstehenden Vermögensschäden, wenn diese verursacht werden durch:
- Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,
- Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn Sachschäden durch Bodensenkungen, Erdrutsche oder Überschwemmungen entstehen. Das gilt für stehende ebenso wie für fließende Gewässer. Auch die Vermögensschäden, die sich aus solchen Sachschäden ergeben, sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Erdrutsche oder Bodensenkungen abgedeckt?
Nein. Ansprüche wegen Sachschäden durch Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen sind ausgeschlossen.
Wie werden Überschwemmungsschäden behandelt?
Sachschäden durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für Vermögensschäden?
Ja. Neben den Sachschäden sind auch alle Vermögensschäden ausgeschlossen, die sich aus diesen Sachschäden ergeben.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018