Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dieser Punkt legt damit klar fest, welche Art von Ansprüchen nicht übernommen wird.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ansprüche wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder des Namensrechts geltend gemacht, greift der Versicherungsschutz hier nicht. Solche Schäden sind vom Deckungsumfang ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung mitversichert?
Nein, Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind ausgeschlossen.
Wie sieht es bei einer Verletzung des Namensrechts aus?
Auch Ansprüche wegen Schäden aus Namensrechtsverletzungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018