Der Versicherungsschutz der Neodigital Pferdehaftpflicht beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Zu beachten ist dabei, dass gesonderte Regelungen greifen, wenn der Erst- oder Einmalbeitrag verspätet oder gar nicht gezahlt wird.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder einer Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet genau zu dem Zeitpunkt, der auf dem Versicherungsschein steht. Wird der erste oder der einmalige Beitrag jedoch zu spät oder gar nicht gezahlt, gelten dafür besondere Regelungen, die den Beginn des Versicherungsschutzes beeinflussen können.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Kann sich der Beginn des Schutzes durch die Beitragszahlung verändern?
Ja. Der angegebene Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder einer Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wo finde ich den genauen Startzeitpunkt meines Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018