Wann der erste oder einmalige Beitrag der Neodigital Pferdehaftpflicht fällig wird und was bei verspäteter Zahlung passiert, klärt dieser Abschnitt: Der Beitrag ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn zu zahlen. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst mit veranlasster Zahlung, der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten und ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Leistung frei.
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt zu zahlen, der als Versicherungsbeginn vereinbart und im Versicherungsschein angegeben ist. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Leistungsfreiheit des Versicherers
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Den ersten oder einmaligen Beitrag muss man unverzüglich zahlen, sobald der im Versicherungsschein genannte Versicherungsbeginn erreicht ist – bei einem Beginn vor Vertragsschluss unverzüglich nach dem Vertragsschluss. Wer nicht rechtzeitig zahlt, erhält Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt der veranlassten Zahlung. Bei ausbleibender Zahlung kann der Versicherer zurücktreten und ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Leistung befreit, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den ersten Beitrag der Pferdehaftpflicht bezahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der Beginn vor dem Vertragsschluss, ist der Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. Für einen vorher eingetretenen Versicherungsfall kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Darf der Versicherer bei Nichtzahlung vom Vertrag zurücktreten?
Ja, wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Wann ist der erste Beitrag fällig, wenn der Versicherungsschein von meinem Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018