Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital sind neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstehen, im Rahmen der Vorsorgeversicherung sofort und im Umfang des bestehenden Vertrags mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats anzeigen, sonst entfällt der Schutz rückwirkend. Bis zur Einigung über den Beitrag gilt der Schutz nur bis zu den im Versicherungsschein festgelegten Beträgen, und bestimmte Risiken wie zulassungspflichtige Fahrzeuge oder berufliche Tätigkeiten sind ausgenommen.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung hinzugekommen ist. Er muss außerdem beweisen, dass es zu einem Zeitpunkt hinzukam, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe des Beitrags zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag auf den im Versicherungsschein festgelegten Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Neue Risiken, die erst nach Vertragsabschluss entstehen, sind zunächst automatisch im Rahmen des bestehenden Vertrags mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein solches neues Risiko allerdings innerhalb eines Monats melden, sobald der Versicherer dazu auffordert – sonst fällt der Schutz rückwirkend weg. Bis man sich über einen angemessenen Beitrag geeinigt hat, gilt der Schutz nur bis zu den im Versicherungsschein genannten Beträgen. Bestimmte Risiken, etwa aus zulassungspflichtigen Fahrzeugen oder aus beruflicher Tätigkeit, sind von dieser Vorsorgeversicherung ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Risiken, die erst nach Vertragsabschluss neu entstehen, automatisch mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus neu entstehenden Risiken ist im Umfang des bestehenden Vertrags sofort versichert.
Bis wann muss ein neues Risiko gemeldet werden?
Der Versicherungsnehmer muss jedes neue Risiko nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats anzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn das neue Risiko nicht rechtzeitig angezeigt wird?
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Dasselbe gilt, wenn innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Beitragshöhe zustande kommt.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Sie gilt unter anderem nicht für zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, für Bahnen, für versicherungs- oder deckungsvorsorgepflichtige Risiken, für Risiken unter einem Jahr Dauer sowie für betriebliche, berufliche, dienstliche und amtliche Tätigkeiten.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018