In der Pferdehaftpflicht von Neodigital sind Ansprüche wegen Schäden durch energiereiche ionisierende Strahlen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – dazu zählen etwa Strahlen radioaktiver Stoffe oder Röntgenstrahlen, unabhängig davon, ob der Zusammenhang unmittelbar oder mittelbar besteht.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen. Dazu zählen zum Beispiel Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen.
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden, die durch energiereiche ionisierende Strahlen entstehen, besteht kein Versicherungsschutz. Das gilt sowohl bei einem unmittelbaren als auch bei einem mittelbaren Zusammenhang mit solchen Strahlen. Als Beispiele werden Strahlen von radioaktiven Stoffen und Röntgenstrahlen genannt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Röntgenstrahlen versichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die mit energiereichen ionisierenden Strahlen wie Röntgenstrahlen zusammenhängen, sind ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch bei einem nur mittelbaren Zusammenhang mit Strahlen?
Ja. Der Ausschluss betrifft Schäden im unmittelbaren wie auch im mittelbaren Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen.
Welche Strahlen werden hier als Beispiele genannt?
Als Beispiele werden Strahlen von radioaktiven Stoffen sowie Röntgenstrahlen aufgeführt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018