Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital besteht kein Versicherungsschutz, wenn Versicherte desselben Vertrags Ansprüche untereinander geltend machen: etwa der Versicherungsnehmer gegen mitversicherte Personen, mehrere Versicherungsnehmer desselben Vertrags gegeneinander oder mehrere mitversicherte Personen untereinander. Dieser Ausschluss gilt auch für Angehörige, die mit den betroffenen Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ausgeschlossen sind Ansprüche:
- des Versicherungsnehmers selbst oder der benannten Personen gegen die mitversicherten Personen
- zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags
- zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben Versicherungsvertrags
Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der vorgenannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn Personen, die über denselben Vertrag versichert sind, Ansprüche gegeneinander stellen. Das betrifft den Versicherungsnehmer gegenüber mitversicherten Personen ebenso wie mehrere Versicherungsnehmer oder mehrere mitversicherte Personen untereinander. Der Ausschluss gilt zusätzlich für Angehörige dieser Personen, sofern sie mit ihnen im selben Haushalt leben.
Häufige Fragen
Sind Schadenersatzansprüche zwischen Personen, die über denselben Vertrag versichert sind, abgedeckt?
Nein, solche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das gilt für Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen, zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Vertrags und zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben Vertrags.
Gilt der Ausschluss auch für Familienangehörige der betroffenen Personen?
Ja, die Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der genannten Personen, sofern diese mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Kann ein Versicherungsnehmer Ansprüche gegen eine mitversicherte Person geltend machen?
Nein, Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder der benannten Personen gegen die mitversicherten Personen sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018