Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers auch dann abgesichert, wenn Schäden durch eine Umwelteinwirkung entstehen. Als Umwelteinwirkung gelten etwa Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe oder Wärme, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Ein Schaden durch Umwelteinwirkung liegt vor, wenn er durch eine der folgenden Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben:
- Stoffe
- Erschütterungen
- Geräusche
- Druck
- Strahlen
- Gase
- Dämpfe
- Wärme
- sonstige Erscheinungen
Schäden nach dem Umweltschadensgesetz sind gesondert geregelt (besonderes Umweltrisiko).
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden, die durch eine Umwelteinwirkung entstehen. Damit sind Schäden gemeint, die durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder ähnliche Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz gilt eine gesonderte Regelung.
Häufige Fragen
Was zählt als Schaden durch Umwelteinwirkung?
Ein Schaden durch Umwelteinwirkung liegt vor, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben.
Welche Haftpflicht ist beim Umweltrisiko abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Gilt dieser Schutz auch für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz?
Nein, Schäden nach dem Umweltschadensgesetz sind gesondert als besonderes Umweltrisiko geregelt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018