Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital sind Schäden nicht versichert, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers entstehen – egal ob der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen beauftragte Person sie verursacht. Wichtig ist zudem, wann eine Tätigkeit an einem Fahrzeug ausnahmsweise nicht als Gebrauch gilt.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen.
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger gilt nicht als Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung. Dies gilt jedoch nur unter zwei Voraussetzungen:
- Keine dieser Personen ist Halter oder Besitzer des Fahrzeugs.
- Das Fahrzeug wird bei dieser Tätigkeit nicht in Betrieb gesetzt.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Kraftfahrzeug-Anhängers entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das gilt, wenn der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine beauftragte Person den Schaden verursacht. Arbeitet eine dieser Personen an einem solchen Fahrzeug, zählt das nur dann nicht als Gebrauch, wenn niemand von ihnen Halter oder Besitzer ist und das Fahrzeug dabei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch ein Auto oder einen Anhänger über die Pferdehaftpflicht abgedeckt?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Für wen gilt dieser Ausschluss?
Er gilt für Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person verursacht.
Zählt jede Tätigkeit an einem Fahrzeug als Gebrauch?
Nein. Eine Tätigkeit gilt nicht als Gebrauch, wenn keine der genannten Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und das Fahrzeug dabei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018