Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital ist auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht von Reitbeteiligungen mitversichert – also von Personen, die das versicherte Reitpferd auf Dauer regelmäßig gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten nutzen dürfen. Der Schutz gilt als Erweiterung des Grundvertrags, wobei die vereinbarten Ausschlüsse weiterhin bestehen bleiben.
In Erweiterung zur Privaten Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligungen mitversichert.
Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten oder am Unterhaltsaufwand.
Die Ausschlüsse der Privaten Pferdehalter-Haftpflichtversicherung bleiben bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Wer sich als Reitbeteiligung an einem Pferd engagiert und dafür einen Teil der Unterhaltskosten übernimmt, ist über diese Erweiterung mit seiner persönlichen gesetzlichen Haftpflicht mitversichert. Voraussetzung ist ein auf Dauer angelegtes Rechtsverhältnis über die regelmäßige Nutzung des versicherten Reitpferdes. Die im Grundvertrag vereinbarten Ausschlüsse gelten dabei weiterhin.
Häufige Fragen
Ist eine Reitbeteiligung über die Pferdehaftpflicht mitversichert?
Ja, die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligungen ist als Erweiterung mitversichert.
Was gilt als Reitbeteiligung im Sinne dieser Bedingungen?
Als Reitbeteiligung gelten auf gewisse Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten oder am Unterhaltsaufwand.
Entfallen durch die Mitversicherung der Reitbeteiligung die üblichen Ausschlüsse?
Nein, die Ausschlüsse der Privaten Pferdehalter-Haftpflichtversicherung bleiben bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018