Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital ist auch die gesetzliche Haftpflicht rund um einen Tiertransportanhänger abgedeckt, solange dieser nicht versicherungspflichtig ist – konkret geht es um Schäden aus dem privaten Besitz und Gebrauch eines solchen Anhängers.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch die gesetzliche Haftpflicht, die im Zusammenhang mit einem Tiertransportanhänger entstehen kann. Voraussetzung ist, dass der Anhänger privat besessen und genutzt wird und dass er nicht versicherungspflichtig ist.
Häufige Fragen
Ist ein Anhänger für den Tiertransport in dieser Versicherung enthalten?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern.
Gilt der Schutz für jeden Tiertransportanhänger?
Der Schutz gilt für nicht versicherungspflichtige Tiertransportanhänger, die privat besessen und genutzt werden.
Ist auch die gewerbliche Nutzung des Anhängers abgedeckt?
Der Wortlaut nennt ausdrücklich nur den privaten Besitz und Gebrauch. Ob darüber hinaus etwas gilt, hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018