Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital sind Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und Inventar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen und häusern, fest installierten Wohnwagen und Campingcontainern je Versicherungsfall bis zu 50.000 EUR mitversichert. Pro Schaden trägt der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung von 100 EUR, sofern vertraglich keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Für Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und am Inventar besteht Versicherungsschutz. Dies gilt in folgenden Unterkünften:
- Hotels
- gemietete Ferienwohnungen und Ferienhäuser
- fest installierte Wohnwagen
- Campingcontainer
Je Versicherungsfall besteht Versicherungsschutz bis zur Höhe von 50.000 EUR.
Die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers beträgt bei jedem Schaden 100 EUR. Dies gilt, sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt man bewegliche Einrichtungsgegenstände oder das Inventar in einer gemieteten Unterkunft, greift der Versicherungsschutz. Das gilt etwa für Hotels, gemietete Ferienwohnungen und -häuser sowie fest installierte Wohnwagen und Campingcontainer. Pro Versicherungsfall sind bis zu 50.000 EUR abgedeckt. Von jedem Schaden trägt der Versicherungsnehmer 100 EUR selbst, wenn im Vertrag keine höhere Selbstbeteiligung festgelegt wurde.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe sind Schäden am Inventar der Unterkunft abgesichert?
Je Versicherungsfall besteht Versicherungsschutz bis zur Höhe von 50.000 EUR.
In welchen Unterkünften gilt der Schutz für mobile Einrichtungsgegenstände?
Der Schutz gilt für Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und Inventar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen und -häusern, fest installierten Wohnwagen und Campingcontainern.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei einem solchen Schaden?
Die Selbstbeteiligung beträgt bei jedem Schaden 100 EUR, sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018