Wer bei der Neodigital Pferdehaftpflicht versichert ist, muss auf Aufforderung mitteilen, ob sich das versicherte Risiko gegenüber früheren Angaben verändert hat – und zwar innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung. Anschließend berichtigt der Versicherer den Beitrag (Beitragsregulierung). Bei falschen Angaben zum Nachteil des Versicherers droht eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds, bei unterlassener Mitteilung eine Nachzahlung.
Der Versicherungsnehmer muss nach Aufforderung mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Macht der Versicherungsnehmer unrichtige Angaben zum Nachteil des Versicherers, kann dieser eine Vertragsstrafe verlangen. Sie beträgt das Dreifache des festgestellten Beitragsunterschiedes. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung verlangen. Diese entspricht dem für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrag. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer dazu auffordert, muss man mitteilen, ob sich das versicherte Risiko gegenüber den früheren Angaben verändert hat – dafür hat man einen Monat Zeit. Der Beitrag wird dann angepasst: bei Erhöhungen ab dem Zeitpunkt der Veränderung, beim Wegfall von Risiken erst ab Eingang der Mitteilung. Falsche Angaben können eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds auslösen, eine versäumte Mitteilung eine Nachzahlung.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich Änderungen des versicherten Risikos melden?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Wunsch des Versicherers müssen sie zusätzlich nachgewiesen werden.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden trifft.
Ab wann wirkt die Beitragsanpassung, wenn ein Risiko wegfällt?
Beim Wegfall versicherter Risiken wird der Beitrag erst ab dem Zeitpunkt berichtigt, an dem die Mitteilung beim Versicherer eingeht. Der vereinbarte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag zurück?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgt sind.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018