Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital greift der Versicherungsschutz für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz dann, wenn öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Schäden an geschützten Arten, Lebensräumen, Gewässern oder dem Boden bestehen und die Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig war. Geregelt sind außerdem der Auslandsschutz im Rahmen der EU-Umwelthaftungsrichtlinie, die Ausschlüsse sowie die Begrenzung der Versicherungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden Bedingungen. Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) gelten die dort genannten Regelungen.
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine
- Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
- Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
- Schädigung des Bodens.
Versichert sind – abweichend von den allgemeinen Bestimmungen – den Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG. Voraussetzung ist, dass während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags
- die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
- die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
Ausland
Versichert sind im festgelegten Umfang die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle. Versichert sind insoweit auch die den Versicherungsnehmer betreffenden Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. Die Regelung zur Abweichung von Vorschriften findet hier keine Anwendung.
Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden
- die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.
- für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen können.
Die Versicherungssumme ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil erweitert den Schutz auf Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz, also auf Schäden an geschützten Arten und Lebensräumen, an Gewässern samt Grundwasser sowie am Boden. Versichert sind Sanierungspflichten und -ansprüche vor allem dann, wenn der Schaden plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig entstanden ist. Für das Ausland gilt der Schutz im Rahmen der EU-Umwelthaftungsrichtlinie. Bewusstes Abweichen von umweltschützenden Vorschriften sowie bestimmte weitere Fälle sind ausgeschlossen, und die Leistung ist je Versicherungsfall sowie pro Versicherungsjahr begrenzt.
Häufige Fragen
Was zählt beim Umweltschadensgesetz als Umweltschaden?
Als Umweltschaden gilt eine Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, eine Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser sowie eine Schädigung des Bodens.
Unter welcher Voraussetzung sind Umweltschäden versichert?
Versichert sind öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung, wenn während der Vertragslaufzeit die schadenverursachenden Emissionen oder die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt sind.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Ja, versichert sind Versicherungsfälle im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie sowie Pflichten oder Ansprüche nach nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Wie hoch ist die Leistung im Versicherungsjahr?
Die Versicherungssumme ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das 2-fache dieser Summe.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018