Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital sind Risiken, die erst nach Abschluss des Vertrags neu entstehen, im Umfang des bestehenden Vertrags sofort mitversichert – diese sogenannte Vorsorgeversicherung greift automatisch. Neue Risiken müssen nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats angezeigt werden, und für sie kann ein angemessener Beitrag verlangt werden. Bis zur Einigung über diesen Beitrag gilt eine begrenzte Deckungssumme, und für bestimmte Risiken ist die Vorsorgeversicherung ausgeschlossen.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag auf den im Versicherungsschein festgelegten Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Kommt nach Vertragsabschluss ein neues Risiko hinzu, ist es im Rahmen des bestehenden Vertrags sofort mitversichert. Fordert der Versicherer dazu auf, muss der Versicherungsnehmer das neue Risiko innerhalb eines Monats melden – sonst entfällt der Schutz dafür rückwirkend. Der Versicherer darf für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag verlangen, und bis zur Einigung gilt eine begrenzte Deckungssumme. Für einige Risiken, etwa aus zulassungspflichtigen Fahrzeugen oder aus beruflicher Tätigkeit, gilt diese Vorsorgeversicherung nicht.
Häufige Fragen
Sind neue Risiken nach Vertragsabschluss automatisch mitversichert?
Ja, im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Vertrags neu entstehen, sofort versichert.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht rechtzeitig melde?
Wird die Anzeige nach Aufforderung nicht innerhalb eines Monats gemacht, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Was gilt, wenn wir uns nicht über den Beitrag für das neue Risiko einigen?
Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Beitragshöhe zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Welche Risiken sind von der Vorsorgeversicherung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Bahnen, Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht, Risiken unter einem Jahr Dauer sowie Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018