Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital sind auch Haftpflichtansprüche mitversichert, die aus der privaten Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen wie Schauvorführungen, Pferderennen und Turnieren sowie deren Vorbereitung entstehen – vorausgesetzt, mit der Teilnahme wird kein Einkommen erzielt.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche, die aus der privaten Teilnahme an Veranstaltungen entstehen. Dazu zählen:
- Schauvorführungen
- Pferderennen
- Turniere
Auch die Vorbereitungen zu diesen Veranstaltungen sind vom Versicherungsschutz umfasst.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Was bedeutet das konkret?
Nimmt der Versicherungsnehmer privat an reitsportlichen Veranstaltungen wie Schauvorführungen, Pferderennen oder Turnieren teil, sind daraus entstehende Haftpflichtansprüche mitversichert. Das gilt auch für die Vorbereitung auf solche Veranstaltungen. Entscheidend ist, dass mit der Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Häufige Fragen
Sind Schäden bei Turnieren oder Pferderennen abgedeckt?
Ja, Haftpflichtansprüche aus der privaten Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführungen, Pferderennen und Turnieren sind mitversichert.
Gilt der Versicherungsschutz auch für die Vorbereitung auf solche Veranstaltungen?
Ja, auch die Vorbereitungen zu den genannten Veranstaltungen sind vom Versicherungsschutz umfasst.
Besteht Versicherungsschutz auch, wenn ich mit der Teilnahme Geld verdiene?
Nein. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018