Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital ist auch die gesetzliche Haftpflicht eines Fremdreiters mitversichert, wenn das Tier gelegentlich und unentgeltlich überlassen wird. Ebenso sind Haftpflichtansprüche der Fremdreiter gegen den Versicherungsnehmer eingeschlossen, wobei die vereinbarten Ausschlüsse weiterhin gelten.
Ergänzend zum Versicherungsschutz besteht folgende Erweiterung für Fremdreiter:
- Die gesetzliche Haftpflicht des Fremdreiters ist mitversichert, sofern die Tiere gelegentlich und unentgeltlich überlassen werden.
- Auch die Haftpflichtansprüche der Fremdreiter gegen den Versicherungsnehmer sind mitversichert.
Die vereinbarten Ausschlüsse bleiben bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Wer das Pferd nur ab und zu und ohne Bezahlung ausleiht und darauf reitet, ist als Fremdreiter mit seiner gesetzlichen Haftpflicht mitversichert. Zusätzlich sind auch Ansprüche solcher Fremdreiter gegenüber dem Versicherungsnehmer abgedeckt. Die grundsätzlich vereinbarten Ausschlüsse gelten dabei weiterhin.
Häufige Fragen
Ist ein Fremdreiter über die Pferdehaftpflicht mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Fremdreiters ist mitversichert, wenn das Tier gelegentlich und unentgeltlich überlassen wird.
Gilt der Schutz auch, wenn ich für das Reiten Geld nehme?
Nein, der Einschluss gilt nur bei gelegentlicher und unentgeltlicher Überlassung der Tiere.
Sind auch Ansprüche des Fremdreiters gegen den Versicherungsnehmer abgedeckt?
Ja, die Haftpflichtansprüche der Fremdreiter gegen den Versicherungsnehmer sind mitversichert.
Entfallen durch diese Erweiterung die üblichen Ausschlüsse?
Nein, die vereinbarten Ausschlüsse bleiben trotz der Erweiterung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018