Wann darf Neodigital in der Pferdehaftpflicht die Beiträge bestehender Verträge anpassen? Grundlage sind Schadenaufwand, Kosten und Gewinnansatz, die in angemessenen Zeiträumen überprüft und von einem unabhängigen Treuhänder bestätigt werden. Änderungen zwischen minus und fünf Prozent bleiben zunächst aus, größere Erhöhungen muss der Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vorher erfahren – und darf dann mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Beiträge werden unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten und Gewinnansatz kalkuliert. Zu den Kosten zählen:
- Courtagen
- Verwaltungskosten
- Schadenregulierungskosten
- Rückversicherungsprämien
Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei ist neben der bisherigen Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken mit den gleichen Tarifmerkmalen auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Lassen die Bestands- und Schadendaten des Versicherers keine ausreichend sichere Kalkulation zu, können übergeordnete Datenquellen herangezogen werden, zum Beispiel Daten des GDV.
Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter mathematisch-statistischer oder geografischer Verfahren getrennt ermittelt. Die sich aus der Neukalkulation ergebenden Beitragsanpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge. Voraussetzung ist, dass ein unabhängiger Treuhänder die der Kalkulation zugrundeliegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
Für die Berechnung des Anpassungsfaktors sind die jeweiligen Entwicklungen der Schaden- und Kostenlage seit der letzten Überprüfung maßgeblich.
Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt.
Beitragsreduzierungen von unter -5 % gelten automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Beitragserhöhungen über +5 % gelten ebenfalls ab diesem Zeitpunkt. Sie müssen dabei aber nicht vollständig umgesetzt werden, sondern können auf zukünftige Perioden vorgetragen werden.
Die Beiträge dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Bei einer sich hieraus ergebenden Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Beitragserhöhung erfolgen.
Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Beiträge bestehender Verträge in angemessenen Abständen neu berechnen und dabei die bisherige und die künftig erwartete Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigen. Eine Anpassung wird nur wirksam, wenn ein unabhängiger Treuhänder sie bestätigt. Kleine Änderungen zwischen -5 % und +5 % bleiben zunächst unberücksichtigt; größere Änderungen gelten ab dem nächsten Versicherungsjahr. Steigt der Beitrag, muss der Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vorher informiert werden und darf den Vertrag kündigen.
Häufige Fragen
Ab welcher Höhe wird eine Beitragsänderung tatsächlich umgesetzt?
Änderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern erst in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt. Erst Reduzierungen unter -5 % oder Erhöhungen über +5 % gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Kann ich kündigen, wenn mein Beitrag erhöht wird?
Ja. Bei einer Beitragserhöhung darf der Versicherungsnehmer mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erfolgen.
Wie früh erfahre ich von einer Beitragsanpassung?
Die Beitragsanpassung wird dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Kann der Beitrag nach einer Anpassung höher sein als für Neukunden?
Nein. Nach der Anpassung dürfen die Beiträge nicht höher sein als die für neu abzuschließende Verträge, sofern diese die gleichen Tarifmerkmale und den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018