Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital ist auch die gesetzliche Haftpflicht eines Fremdreiters abgesichert, wenn das Tier gelegentlich und unentgeltlich überlassen wird. Ebenso sind Haftpflichtansprüche der Fremdreiter gegen den Versicherungsnehmer eingeschlossen, wobei die geltenden Ausschlüsse bestehen bleiben.
In Erweiterung zu den Bedingungen für die Private Pferdehalter-Haftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Fremdreiters mitversichert. Voraussetzung ist eine gelegentliche und unentgeltliche Überlassung der Tiere.
Auch die Haftpflichtansprüche der Fremdreiter gegen den Versicherungsnehmer sind mitversichert.
Die bestehenden Ausschlüsse der Bedingungen für die Private Pferdehalter-Haftpflicht bleiben bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Pferd ab und zu und ohne Bezahlung an eine andere Person zum Reiten überlassen wird, ist auch diese Person über den Vertrag mitversichert. Zusätzlich sind Ansprüche abgedeckt, die ein solcher Fremdreiter gegen den Versicherungsnehmer stellt. Die im Vertrag festgelegten Ausschlüsse gelten dabei weiterhin.
Häufige Fragen
Ist ein Reiter mitversichert, dem das Pferd nur ab und zu überlassen wird?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Fremdreiters ist mitversichert, sofern das Tier gelegentlich und unentgeltlich überlassen wird.
Sind Ansprüche eines Fremdreiters gegen den Versicherungsnehmer abgedeckt?
Ja, die Haftpflichtansprüche der Fremdreiter gegen den Versicherungsnehmer sind mitversichert.
Gelten die üblichen Ausschlüsse auch für den Fremdreiter?
Ja, die Ausschlüsse der Bedingungen für die Private Pferdehalter-Haftpflicht bleiben bestehen.
Ist der Versicherungsschutz auch gegeben, wenn das Pferd gegen Bezahlung überlassen wird?
Nein, mitversichert ist ausdrücklich nur die gelegentliche und unentgeltliche Überlassung der Tiere.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018