Wird ein Unternehmen im Rahmen der Pferdehaftpflicht von Neodigital veräußert, geht der Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können danach kündigen, für den Beitrag haften Veräußerer und Erwerber gemeinsam, und die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen.
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Er übernimmt damit für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
Das gilt auch dann, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer ist berechtigt, den Versicherungsvertrag gegenüber dem Erwerber unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird, nachdem der Versicherer von der Veräußerung Kenntnis erlangt hat.
Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Textform zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Kennt der Erwerber das Bestehen der Versicherung nicht, erlischt das Recht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt, zu dem er davon Kenntnis erlangt.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber für den Beitrag als Gesamtschuldner.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail) anzuzeigen.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierzu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer bleibt ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Verkauft der Versicherungsnehmer sein Unternehmen, übernimmt der neue Eigentümer den Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten – das gilt auch bei Übernahme durch Nießbrauch, Pacht oder ein ähnliches Verhältnis. Danach dürfen sowohl der Versicherer als auch der Erwerber den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Für den Beitrag haften Veräußerer und Erwerber gemeinsam, solange keine Kündigung erfolgt. Die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich in Textform mitgeteilt werden, sonst kann der Versicherungsschutz entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Pferdehaftpflicht, wenn das versicherte Unternehmen verkauft wird?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Das gilt auch bei Übernahme durch Nießbrauch, Pachtvertrag oder ein ähnliches Verhältnis.
Können Versicherer und Erwerber den Vertrag nach der Veräußerung kündigen?
Ja. Der Versicherer kann gegenüber dem Erwerber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; dieses Recht erlischt einen Monat nach Kenntnis von der Veräußerung. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen; sein Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb bzw. ab Kenntnis vom Bestehen der Versicherung.
Wer muss den Beitrag nach dem Verkauf zahlen?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Was gilt, wenn die Veräußerung nicht angezeigt wird?
Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem fälligen Anzeigezeitpunkt eintritt und der Versicherer nachweist, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Der Versicherer bleibt jedoch leistungspflichtig, wenn ihm die Veräußerung bereits bekannt war oder wenn seine Kündigungsfrist bei Eintritt des Versicherungsfalls abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018