Wer mit seinem Pferd Schäden durch tierische Ausscheidungen verursacht, ist über die Pferdehaftpflicht der Neodigital abgesichert: Die gesetzliche Haftpflicht für solche Ausscheidungen ist mitversichert.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht durch tierische Ausscheidungen.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht das Tier durch seine Ausscheidungen einen Schaden, für den der Versicherungsnehmer gesetzlich haften muss, greift der Versicherungsschutz. Diese Fälle sind ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch den Kot oder Urin des Tieres abgedeckt?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht durch tierische Ausscheidungen ist mitversichert.
Muss ich tierische Ausscheidungen separat versichern?
Nein, sie sind bereits im Versicherungsschutz enthalten und ausdrücklich mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018