Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital sind Haftpflichtansprüche auch dann mitversichert, wenn sie aus der privaten Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen wie Schauvorführungen, Pferderennen und Turnieren sowie den zugehörigen Vorbereitungen entstehen – vorausgesetzt, mit der Teilnahme wird kein Einkommen erzielt.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche, die infolge der privaten Teilnahme an Veranstaltungen entstehen. Dazu zählen:
- Schauvorführungen
- Pferderennen
- Turniere
Auch die Vorbereitungen zu diesen Veranstaltungen sind eingeschlossen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Was bedeutet das konkret?
Wer mit seinem Pferd privat an Schauvorführungen, Pferderennen oder Turnieren teilnimmt, ist auch dabei über die Haftpflicht abgesichert. Das gilt ebenso für die Vorbereitungen auf solche Veranstaltungen. Entscheidend ist, dass mit der Teilnahme kein Einkommen verdient wird.
Häufige Fragen
Bin ich bei Turnieren und Pferderennen haftpflichtversichert?
Ja, Haftpflichtansprüche aus der privaten Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführungen, Pferderennen und Turnieren sind mitversichert, sofern durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Sind auch die Vorbereitungen auf solche Veranstaltungen abgedeckt?
Ja, neben der Teilnahme selbst sind auch die Vorbereitungen zu diesen Veranstaltungen mitversichert.
Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn ich mit der Teilnahme Geld verdiene?
Nein, Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018