Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital wird ein Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig, und die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, gerät er ohne Mahnung in Verzug, und der Versicherer kann per Mahnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen zur Zahlung auffordern – mit möglichen Folgen wie Leistungsfreiheit und Kündigung.
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig. Das ist jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Angaben macht:
- Er beziffert die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen.
- Er weist auf die Rechtsfolgen hin (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht).
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag ist zu dem Zeitpunkt fällig, der sich aus der vereinbarten Zahlungsweise ergibt; als rechtzeitig gilt er, wenn er zur Fälligkeit veranlasst wird. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig und hat er das zu vertreten, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug, und der Versicherer kann seinen Verzugsschaden ersetzt verlangen. Nach einer wirksamen Mahnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen kann der Versicherer bei fortdauerndem Verzug leistungsfrei werden und den Vertrag fristlos kündigen. Eine solche Kündigung wird jedoch unwirksam, wenn innerhalb eines Monats gezahlt wird.
Häufige Fragen
Wann muss ich meinen Folgebeitrag bezahlen?
Der Folgebeitrag wird je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Was passiert, wenn ich einen Folgebeitrag zu spät zahle?
Sie geraten ohne Mahnung in Verzug, sofern Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben. Der Versicherer kann dann den durch den Verzug entstandenen Schaden ersetzt verlangen und Sie in Textform mit einer Frist von mindestens zwei Wochen zur Zahlung auffordern.
Bin ich noch versichert, wenn während des Zahlungsverzugs ein Schaden passiert?
Tritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist ein und sind Sie zu diesem Zeitpunkt noch mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei.
Kann ich eine bereits ausgesprochene Kündigung noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung zahlen. War die Kündigung mit einer Zahlungsfrist verbunden, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit bleibt allerdings bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018