Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital sind Mietsachschäden an privat gemieteten Stallungen und Reithallen mitversichert – bis 15.000 EUR je Schaden und höchstens dem Doppelten für alle Schäden eines Versicherungsjahres. Für bestimmte Schäden wie Abnutzung, Verschleiß, Anlagen und Glas gelten Ausschlüsse, zudem trägt der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung von 100 EUR je Schaden.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Stallungen und Reithallen, die zu privaten Zwecken gemietet wurden. Die Versicherungssumme beträgt je Schaden 15.000 EUR. Für alle Schäden eines Versicherungsjahres gilt höchstens das 2-fache dieser Summe.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten,
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Sofern vertraglich keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 100 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Stallungen oder Reithallen privat mieten und dort etwas beschädigen, ist die gesetzliche Haftpflicht dafür mitversichert. Pro Schaden stehen 15.000 EUR zur Verfügung, im gesamten Versicherungsjahr höchstens das Doppelte. Bestimmte Schäden – etwa durch Abnutzung, an technischen Anlagen und Geräten oder an Glas – sind ausgeschlossen. An jedem Schaden tragen Sie 100 EUR selbst, falls vertraglich nichts Höheres vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Mietsachschäden an Stallungen und Reithallen abgedeckt?
Die Versicherungssumme beträgt 15.000 EUR je Schaden, höchstens jedoch das 2-fache für alle Schäden eines Versicherungsjahres.
Welche Schäden sind bei gemieteten Stallungen und Reithallen nicht versichert?
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden, soweit man sich dagegen besonders versichern kann.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei einem Mietsachschaden?
Die Selbstbeteiligung beträgt 100 EUR je Schaden, sofern vertraglich keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Gilt der Schutz auch für gewerblich genutzte Stallungen?
Mitversichert ist die Beschädigung von Stallungen und Reithallen, die zu privaten Zwecken gemietet wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018