Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn das Pferd ohne Zaumzeug, ohne Trense und/oder ohne Sattel geritten oder geführt wird – die gesetzliche Haftpflicht ist in diesen Fällen mitversichert.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht auch beim Reiten oder Führen ohne Zaumzeug, ohne Trense und/oder ohne Sattel.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn das Pferd ohne die üblichen Ausrüstungsteile bewegt wird. Sowohl beim Reiten als auch beim Führen ist die gesetzliche Haftpflicht mitversichert, wenn kein Zaumzeug, keine Trense und/oder kein Sattel verwendet wird.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich mein Pferd ohne Sattel reite?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht ist auch beim Reiten ohne Sattel mitversichert.
Gilt der Schutz auch ohne Zaumzeug oder Trense?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht auch beim Reiten oder Führen ohne Zaumzeug, ohne Trense und/oder ohne Sattel.
Ist auch das Führen des Pferdes ohne Ausrüstung mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht sowohl beim Reiten als auch beim Führen ohne Zaumzeug, ohne Trense und/oder ohne Sattel.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018