Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht mitversichert, wenn gemietete oder geliehene Reitutensilien wie Sattel, Trense, Halfter oder Gerte beschädigt werden, verloren gehen oder zerstört werden. Für solche Schäden gilt eine Höchstersatzleistung von 10.000 EUR, wobei Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung ausgeschlossen sind und eine Selbstbeteiligung anfällt.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, Vernichtung oder dem Abhandenkommen von gemieteten oder geliehenen Reitutensilien.
Reitutensilien in diesem Sinne sind:
- Sattel
- Trense
- Halfter
- Gerte
Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden beträgt 10.000 EUR. Für alle Schäden eines Versicherungsjahres wird höchstens das 2-fache dieser Summe geleistet.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.
Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 100 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn geliehene oder gemietete Reitausrüstung wie Sattel, Trense, Halfter oder Gerte beschädigt wird, verloren geht oder zerstört wird, ist die dafür bestehende gesetzliche Haftpflicht mitversichert. Der Versicherer ersetzt solche Schäden bis zu 10.000 EUR, pro Versicherungsjahr insgesamt höchstens das Doppelte dieser Summe. Schäden durch normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung sind nicht abgedeckt. Bei jedem Schaden trägt der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung von 100 EUR, sofern nichts Höheres vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Welche geliehenen oder gemieteten Reitsachen sind hier abgesichert?
Abgesichert sind Sattel, Trense, Halfter und Gerte, wenn sie gemietet oder geliehen sind und beschädigt, vernichtet werden oder abhandenkommen.
Bis zu welchem Betrag werden Schäden an Reitutensilien ersetzt?
Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR je Schaden, höchstens das 2-fache dieser Summe für alle Schäden eines Versicherungsjahres.
Sind Schäden durch Verschleiß mitversichert?
Nein. Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei einem Schaden?
Die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers beträgt 100 EUR je Schaden, sofern vertraglich keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018