Wer bei der Neodigital Pferdehaftpflicht gelegentlich als Reitlehrer tätig ist, genießt für diese private Tätigkeit Versicherungsschutz – egal ob unentgeltlich oder gegen Bezahlung, solange das jährliche Einkommen daraus die Grenze von 5.000 EUR nicht übersteigt und kein anderer Vertrag greift.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der gelegentlichen privaten Tätigkeit als Reitlehrer. Das gilt sowohl für die unentgeltliche als auch für die entgeltliche Tätigkeit. Voraussetzung ist, dass nicht aus einem anderen Vertrag Versicherungsschutz erlangt werden kann.
Eine solche gelegentliche private Tätigkeit liegt vor, wenn dadurch ein jährliches Einkommen von 5.000,- EUR nicht überschritten wird.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ab und zu privat Reitunterricht geben, ist die gesetzliche Haftpflicht daraus mitversichert – unabhängig davon, ob Sie dafür Geld nehmen oder nicht. Diese Tätigkeit gilt jedoch nur dann als gelegentlich, wenn Ihr jährliches Einkommen daraus höchstens 5.000 EUR beträgt. Der Schutz greift außerdem nur, wenn nicht schon ein anderer Vertrag einspringt.
Häufige Fragen
Ist Reitunterricht mitversichert, wenn ich dafür bezahlt werde?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Tätigkeit als Reitlehrer ist sowohl bei entgeltlicher als auch bei unentgeltlicher Ausübung mitversichert, sofern es sich um eine gelegentliche Tätigkeit handelt.
Bis zu welchem Einkommen gilt die Tätigkeit als Reitlehrer noch als gelegentlich?
Als gelegentliche private Tätigkeit gilt sie, solange dadurch ein jährliches Einkommen von 5.000,- EUR nicht überschritten wird.
Gilt der Schutz auch, wenn eine andere Versicherung einspringen könnte?
Nein, der Versicherungsschutz besteht nur, soweit nicht aus einem anderen Vertrag Versicherungsschutz erlangt werden kann.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018