Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital ist auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht von Reitbeteiligungen abgesichert, also von Personen, die das versicherte Reitpferd auf Dauer regelmäßig gegen eine Beteiligung an den Unterhaltskosten nutzen. Selbst Haftpflichtansprüche einer Reitbeteiligung gegen den Versicherungsnehmer sind mitversichert, wobei die vereinbarten Ausschlüsse weiterhin gelten.
In Erweiterung zu den Bedingungen der Privaten Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligungen mitversichert.
Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten oder am Unterhaltsaufwand.
Auch die Haftpflichtansprüche der Reitbeteiligung gegen den Versicherungsnehmer sind mitversichert.
Die vereinbarten Ausschlüsse bleiben bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Personen, die im Rahmen einer Reitbeteiligung das versicherte Pferd regelmäßig und dauerhaft nutzen und sich dafür an den Kosten beteiligen, sind ebenfalls über die Haftpflicht abgesichert. Sogar wenn eine Reitbeteiligung Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer stellt, besteht Versicherungsschutz. Die grundsätzlich geltenden Ausschlüsse der Bedingungen gelten dabei weiterhin.
Häufige Fragen
Ist eine Reitbeteiligung über die Pferdehaftpflicht mitversichert?
Ja, die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligungen ist als Erweiterung mitversichert.
Was gilt als Reitbeteiligung?
Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten oder am Unterhaltsaufwand.
Sind Haftpflichtansprüche einer Reitbeteiligung gegen den Versicherungsnehmer abgedeckt?
Ja, auch die Haftpflichtansprüche der Reitbeteiligung gegen den Versicherungsnehmer sind mitversichert.
Gelten die üblichen Ausschlüsse trotz dieser Erweiterung weiter?
Ja, die vereinbarten Ausschlüsse bleiben bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018