Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme begrenzt, für alle Fälle eines Versicherungsjahres regelmäßig auf das Doppelte dieser Summe. Der Abschnitt zeigt außerdem, wie mehrere Schäden als Serienschaden zusammengefasst werden, wie eine vereinbarte Selbstbeteiligung wirkt, wie Kosten und Rentenzahlungen behandelt werden und wann bei verweigerter Erledigung eines Anspruchs Mehraufwand nicht übernommen wird.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers für Personen- und Sachschäden ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt: Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Mehrere Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der Versicherung eintreten, gelten als ein Versicherungsfall (Serienschaden). Als Zeitpunkt gilt dann der Eintritt des ersten dieser Versicherungsfälle. Dies gilt, wenn die Versicherungsfälle beruhen:
- auf derselben Ursache,
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
- auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln.
Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. Die Begrenzung auf die vereinbarte Versicherungssumme bleibt davon unberührt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Bei der Berechnung des Betrags, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt pro Versicherungsfall höchstens die vereinbarte Versicherungssumme, und über ein ganzes Versicherungsjahr in der Regel höchstens das Doppelte davon. Mehrere zusammenhängende Schäden werden als ein einziger Serienschaden behandelt. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird dieser Betrag von der Entschädigung abgezogen. Bei Renten, hohen Ansprüchen über der Versicherungssumme sowie bei verweigerter Erledigung eines Anspruchs gelten besondere Regeln zur Aufteilung oder Begrenzung der Leistung.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt der Versicherer pro Schadenfall maximal?
Die Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme begrenzt – auch dann, wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen betroffen sind.
Gibt es eine Obergrenze für ein ganzes Versicherungsjahr?
Ja. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Leistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Wann gelten mehrere Schäden als ein einziger Serienschaden?
Wenn sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. Sie gelten dann als ein Versicherungsfall zum Zeitpunkt des ersten dieser Fälle.
Was passiert, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart ist?
Der Versicherungsnehmer beteiligt sich bei jedem Versicherungsfall mit dem festgelegten Betrag. Dieser wird von den begründeten Haftpflichtansprüchen abgezogen – auch wenn diese die Versicherungssumme übersteigen. Soweit nicht anders vereinbart, wehrt der Versicherer unberechtigte Ansprüche auch dann ab, wenn der Schaden die Selbstbeteiligung nicht übersteigt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018