Nach einem Schadenfall in der Hundehaftpflicht der Neodigital dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – etwa wenn eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde, ein Freistellungsanspruch zu Unrecht abgelehnt wurde oder eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird. Für die Kündigung gilt eine Frist von einem Monat, und je nachdem, wer kündigt, wird sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam.
Kündigungsrecht
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail) zugehen. Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage eingegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Dieser Zeitpunkt darf spätestens das Ende der laufenden Versicherungsperiode sein.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Versicherungsfall, können beide Vertragsparteien den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen – zum Beispiel nach einer Schadensersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder der gerichtlichen Zustellung einer Klage. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und spätestens einen Monat nach dem jeweiligen Ereignis eingehen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort mit Zugang oder wahlweise zu einem späteren Zeitpunkt; kündigt der Versicherer, wird die Kündigung erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
In welchen Situationen darf der Vertrag nach einem Schadenfall gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder Sanierungskosten für Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Freistellungsanspruch zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall erfolgen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform, etwa per E-Mail, spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Sie wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie erst zu einem späteren Zeitpunkt wirkt, spätestens aber zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann gilt eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025