Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken aus dem Vertrag kündigen, ohne dass der gesamte Vertrag endet. Der Versicherungsnehmer entscheidet dabei über den Zeitpunkt selbst, während der andere Vertragspartner im Gegenzug den Gesamtvertrag kündigen darf – dafür gilt eine Frist von einem Monat nach Zugang der Teilkündigung.
Zusätzlich zu den allgemeinen Kündigungsregelungen haben beide Parteien das Recht, einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken gemäß Versicherungsschein aus dem Vertrag zu kündigen. Der Gesamtvertrag wird dadurch nicht beendet.
Kündigt der Versicherungsnehmer einen Teil, kann er selbst bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm festgelegten Zeitpunkt wirksam werden soll.
Kündigt der Versicherer einen Teil, ist dies nur nach den allgemeinen Bestimmungen zulässig.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Diese Kündigung des Gesamtvertrages muss dem jeweiligen Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung zugegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zu dem Zeitpunkt, zu dem die Teilkündigung wirksam wird.
Was bedeutet das konkret?
Beide Vertragsparteien dürfen einzelne, beitragspflichtige Teile des Vertrags kündigen, ohne dass gleich der ganze Vertrag endet. Wer selbst teilweise kündigt, kann als Versicherungsnehmer den Zeitpunkt frei wählen. Erhält eine Partei eine solche Teilkündigung, darf sie den kompletten Vertrag kündigen – muss das aber innerhalb eines Monats nach Zugang tun.
Häufige Fragen
Kann ich als Versicherungsnehmer nur einen einzelnen Baustein kündigen?
Ja. Beide Parteien dürfen einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken gemäß Versicherungsschein aus dem Vertrag kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird.
Wann wird meine Teilkündigung wirksam?
Wenn der Versicherungsnehmer teilweise kündigt, kann er selbst bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm festgelegten Zeitpunkt erfolgen soll.
Was kann ich tun, wenn der Vertragspartner einen Teil des Vertrags kündigt?
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Diese Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung zugegangen sein; der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Darf der Versicherer ebenfalls einzelne Teile kündigen?
Ja, allerdings ist eine Teilkündigung durch den Versicherer nur nach den allgemeinen Bestimmungen möglich.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025