Ansprüche aus dem Hundehaftpflicht-Vertrag der Neodigital verjähren nach drei Jahren, wobei die Frist am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen und der Person des Schuldners erfährt. Meldet man einen Anspruch beim Versicherer an, wird die Zeit bis zur Entscheidung in Textform nicht mitgerechnet.
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
- der Anspruch entstanden ist und
- der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.
Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform (zum Beispiel per E-Mail) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Wer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag hat, muss diese innerhalb von drei Jahren geltend machen. Die Frist beginnt jeweils zum Jahresende, sobald der Anspruch entstanden ist und man von den entscheidenden Umständen sowie der Person des Schuldners weiß. Meldet man einen Anspruch beim Versicherer an, wird die Wartezeit bis zu dessen Entscheidung in Textform nicht auf die Frist angerechnet. Ansonsten gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?
Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Zählt die Zeit während der Bearbeitung meines gemeldeten Anspruchs zur Verjährungsfrist?
Nein. Wurde ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, wird der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mitgerechnet.
Welche Regeln gelten für die Verjährung, wenn im Vertrag nichts Weiteres geregelt ist?
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025